Die Behandlung durch Ärzte unterliegt der Verschwiegenheitspflicht laut §54 Ärztegesetz.
Die Behandlung durch Klinische Psychologen unterliegt der Verschwiegenheitspflicht laut §37 PslG.
Der behandelnde Arzt bzw. der Klinische Psychologe und der Patient gehen jeder eigenverantwortlich einen Behandlungsvertrag ein.
Kurzarztbriefe und Kurzpsychologenberichte sind kostenlos, Befunde werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Honorar ist jeweils am Ende jeder Sitzung in Bar oder per Bankomatzahlung zu bezahlen. Eine Honorarnote wird kostenfrei zu jeder Sitzung ausgehändigt. Die Honorarhöhe wird jährlich an den aktuellen Verbraucherpreisindex und die Wirtschaftlichkeit angepasst.
Bei Terminabsagen innerhalb einer Woche vor vereinbartem Termin werden 50% des Honorars, Terminabsagen innerhalb 48 Stunden vor vereinbartem Termin oder nicht Erscheinen werden 100% des Honorars als Entschädigung in Rechnung gestellt. Sollte ein anderer Patient diesen Termin einnehmen, erfolgt keine Verrechnung der Entschädigung.
Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinische Notfälle oder Krankheiten (nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung).
Gültig ab August 2025