Ihre Informationen und Gespräche sind vertraulich und dürfen nur mit Ihrer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung.
Sind meine Informationen und Gespräche mit Ihnen vertraulich?
Ja, als Psychiater/Psychotherapeut unterliege ich der Schweigepflicht.