Bei Terminabsagen innerhalb einer Woche vor vereinbartem Termin werden 50% des Honorars, Terminabsagen innerhalb 48 Stunden vor vereinbartem Termin oder nicht Erscheinen werden 100% des Honorars als Entschädigung in Rechnung gestellt. Sollte ein anderer Patient diesen Termin einnehmen, erfolgt keine Verrechnung der Entschädigung.
Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinische Notfälle oder Krankheiten (nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung).