Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine rechtzeitige Absage. Dies ermöglicht es uns, den frei gewordenen Platz anderen Patientinnen oder Patienten in dringenden Notfällen kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
Selbstverständlich kann es vorkommen, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. In einem solchen Fall bitten wir Sie höflich, uns rechtzeitig darüber zu informieren. Wenn Sie den Termin innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin absagen, wird eine Entschädigung in Höhe von 50% des Honorars berechnet. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen stellen wir Ihnen 100% des Honorars in Rechnung.
Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regelung, wie beispielsweise medizinische Notfälle oder Krankheiten (nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung).
Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Ordination in St. Pölten begrüßen zu dürfen und Ihnen auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, einen Termin zu vereinbaren und den ersten Schritt auf Ihrem Weg zu gehen. Gemeinsam werden wir Ihre Gesundheit stärken und Ihr Leben positiv beeinflussen.
Hier finden Sie häufige allgemeine Fragen rund um einen Besuch bei uns. Wir haben für Sie auch spezielle FAQs für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychologie zusammengestellt.
Welche Therapierichtung bieten Sie an?
Wir setzen ein breites Spektrum an Behandlungsmethoden ein – individuell auf und gemeinsam mit dem Patienten abgestimmt.
Die Wartezeit für einen Termin in unserer Ordination kann je nach Situation variieren.
Für Neupatienten kann es etwas länger dauern, da durch die Bestandspatienten die Termine in naher Zukunft meist belegt sind.
Nach Ihrem ersten Termin können wir engmaschigere Termine vereinbaren, um Ihre Fortschritte zu überwachen und Ihre Behandlung anzupassen. Ich möchte sicherstellen, dass Sie die angemessene Betreuung erhalten und Ihre Gesundheitsziele erreichen.
Wir bemühen uns, die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten und flexibel bei der Terminvergabe zu sein. Wir empfehlen Ihnen, unser Team zu kontaktieren, um die aktuelle Verfügbarkeit von Terminen zu erfragen und Ihre individuelle Situation zu besprechen.
Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen, und wir werden unser Bestes tun, um Ihnen eine zeitnahe und qualitativ hochwertige medizinische Betreuung zu bieten.
Wo finde ich die Ordinationen?
Um zur Gemeinschaftsordination NP3 Schillerpark zu gelangen können Sie als Anhaltspunkt das Hotel Metropol verwenden.
Die Ordination befindet sich schräg gegenüber im Gebäude der Ofengalerie Rendl sowie dem Reisebüro Metropolis. Der Eingang befindet sich in der Schneckgasse 14 (weißes Gittertor). Sie müssen in den ersten Stock gehen wo sich die Ordination in den Räumlichkeiten der Gemeinschaftsordination NP3 Schillerpark befindet, wo Sie Ihren Termin haben.
Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Wegbeschreibung ist. Es kann hilfreich sein, eine Karte oder ein Navigationsgerät zu verwenden, um den genauen Standort zu finden.
Wie läuft die Diagnosestellung ab und welche Rolle spielt sie bei der Behandlung?
Die Diagnosestellung erfolgt in der Regel durch eine gründliche Erhebung Ihrer Beschwerden, einer Würdigung Ihrer Vorgeschichte und durch Veranlassung und Beurteilung zusätzlicher Diagnoseinstrumente.
Diese sind Bildgebung des Gehirns, EEG, psychologische Tests, Laboruntersuchungen, usw.
Die Diagnose hilft dabei, das Problem zu verstehen und eine geeignete Behandlungsstrategie zu entwickeln.
Wie lange dauert es normalerweise, bis ich eine Besserung meiner Symptome bemerke?
Die Zeit, bis Sie eine Besserung Ihrer Symptome bemerken, kann variieren.
Es hängt von der Art der Erkrankung, der gewählten Behandlungsmethode und Ihrer individuellen Reaktion darauf ab. Manche Menschen erleben schon nach wenigen Wochen Veränderungen, während es bei anderen länger dauern kann.
Sind meine Informationen und Gespräche mit Ihnen vertraulich?
Ja, als Psychiater/Psychotherapeut unterliege ich der Schweigepflicht.
Ihre Informationen und Gespräche sind vertraulich und dürfen nur mit Ihrer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung.