Liebe PatientInnen,

da der Andrang für einen Termin bei mir in der Ordination sehr groß ist, empfehlen wir Ihnen nichtsdestotrotz, den nächsten freien Termin online zu buchen.

Sie haben dabei die Möglichkeit sich auf eine Anrufliste setzen zu lassen. Wir kontaktieren die Patienten der Reihe nach, wenn ein Termin ausfällt.

Sollten Sie den gebuchten Termin nicht benötigen, ersuchen wir diesen rechtzeitig zu stornieren damit kein Ausfallshonor gestellt wird (siehe AGB).

Mit herzlichen Grüßen,

Dr. med. univ. Meri Knoll

Führerscheingutachten

Im Rahmen von Führerscheinuntersuchungen kann es unter bestimmten Umständen erforderlich sein, dass fachärztliche Stellungnahmen eingeholt werden. Dies ist der Fall, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, die Sicherheit im Straßenverkehr beim Lenken eines Kraftfahrzeugs zu gewährleisten.

Auch Vorfälle im Straßenverkehr, bei denen Alkohol oder Drogen eine Rolle gespielt haben, können dazu führen, dass die zuständige Behörde eine solche Stellungnahme verlangt. Das Ziel dabei ist es, die Zuverlässigkeit der betroffenen Person im Hinblick auf das Führen eines Fahrzeugs zu beurteilen.

Die Inhalte der fachärztlichen Stellungnahme müssen gemäß spezifischer Leitlinien erstellt werden, die als Handbuch für Amts- und Fachärzte entwickelt wurden. Diese Leitlinien dienen dem Arzt als Orientierungshilfe bei der Erstellung des Gutachtens.
Es ist wichtig, dass der Fahrzeuglenker alle relevanten Befunde und Unterlagen, die der Facharzt für Psychiatrie benötigt, zeitnah und vollständig bereitstellt. Nur so kann eine fundierte Stellungnahme erstellt werden, die die individuelle Situation des Fahrzeuglenkers angemessen berücksichtigt.

Die fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Führerscheinuntersuchungen hat das Ziel, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und mögliche Risiken zu identifizieren. Sie stellt sicher, dass Personen, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen oder aufgrund von Fehlverhalten im Straßenverkehr nicht sicher ein Fahrzeug führen können, nicht die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs erhalten oder diese im Zweifelsfall entzogen wird.