Ein psychiatrisches Gutachten eine fachliche Expertise eines Sachverhalts durch einen Psychiater.
Durchgeführt werden diese Gutachten durch Fachärzte der Psychiatrie, die die nötige fachliche Qualifikation und Ausbildung erlangt haben.
Im Gutachten werden die an den Facharzt gerichteten Fragen, (zum Beispiel vom Gericht) in Form einer fachärztlichen Stellungnahme nach Abschluss der gutachterlichen Tätigkeiten, behandelt.
Heutzutage wird, da die Fachgebiete Neurologie und Psychiatrie eigene medizinische Fachrichtungen sind, zwischen Psychiatrischen Gutachten und Neurologischen Gutachten unterschieden. Der Psychiater muss aber, trotz der Trennung der Fachrichtungen, Kenntnisse über alle medizinischen Fachrichtungen aufweisen, um eventuelle Beschwerden anderen Fachrichtungen zuordnen zu können und um die richtige Diagnose zu stellen.
Oft sind körperliche Ursachen der Grund für psychische Störungen, die durch den Facharzt für Psychiatrie erkannt werden, und die in Koordination mit anderen Fachrichtungen behandelt werden. Ein psychiatrisches Gutachten gründet auf der Anamnese, der Krankengeschichte und den psychiatrischen Befunden und relevanten Zusatzbefunden.
Ein Gutachter zeichnet sich dadurch aus, dass er die getroffenen Feststellungen mit Bestimmtheit vertreten kann, aber keine Dinge behaupten oder Schlussfolgerungen ziehen, die einer Kritik nicht standhalten können.