Informieren Sie sich bei uns, ob und in welcher Höhe psychologische Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Bei angestellten Wahlpsychologen ist die Diagnostik in unserer Praxis privat zu bezahlen. Bei der Psychologischen Behandlung durch angestellte Wahlpsychologen besteht keine Pflicht der teilweisen Erstattung bei den Krankenanstalten. Dies wird auch unterschieldich gehandhabt. Eine Rückerstattung durch Privatversicherungen ist jedoch möglich sofern der individuelle Vertrag dies vorsieht.