Im Rahmen von Führerscheinuntersuchungen sind unter Umständen fachärztliche Stellungnahmen erforderlich. Dies trifft dann zu wenn eine Personen durch eine Krankheiten beim Lenken eines KFZ die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gewährleistet werden kann.
Ach Vorfälle im Straßenverkehr bei denen Alkohol oder Drogen eine Rolle gespielt haben, führen dazu, dass die Behörde im Sinne der Zuverlässigkeit eine solche Stellungnahme einfordert.
Der Inhalt der Stellungnahme muss anhand von Leitlinien erstellt werden. Diese Leitlinien sind als Handbuch für Amts- und Fachärzte aufgelegt. Der medizinische Teil der Leitlinie dient dem Arzt als Hilfestellung bei der Gutachtenserstellung.
Der Kraftfahrzeuglenker muss dabei beachten, alle vom Facharzt für Psychiatrie benötigten Befunde und Unterlagen zeitnah und rechtzeitig zu übergeben, damit eine Stellungnahme erstellt werden kann.